Zu HNA-Artikel vom 23.12.2011 ‚Beteiligung erwünscht‘
Das Flugblatt der Bürgerinitiative ‚Keine Windräder in unseren Wäldern‘, in dem erste Informationen zu einem geplanten Bürgerbegehren gegeben werden, kam Herrn Bürgermeister Schaake offenbar gerade recht als Aufhänger zur Ankündigung einer ‚Infoveranstaltung‘.
Die ‚Irreführende Darstellung‘, die Herr Bürgermeister Schaake der Bürgerinitiative hier vorwirft, trifft in diesem Zusammenhang allenfalls auf seine eigenen Äußerungen im genannten HNA-Artikel zu.
Tatsache ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2011:
‚Die Aufstellung zur Teilaufhebung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wolfhagen im Bereich Istha und Bründersen wird beschlossen´. Nach Abschluss des damit eingeleiteten Verfahrens und Genehmigung durch das RP Kassel wird – voraussichtlich im April 2012 – die Teilaufhebung (bezüglich Windenergie) wirksam, das bedeutet, die Ausschlusswirkung des bisher gültigen FNP ist außer Kraft (im bisher gültigen Flächennutzungsplan waren einzig die Flächen bei Istha und Bründersen für Windenergie vorgesehen, die Anlagen durften eine Maximalhöhe von 100m nicht überschreiten und Waldstandorte waren ausgeschlossen).
Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der erst noch neu aufzustellende ‚Sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraft‘ Gültigkeit erlangt, d.h. frühestens Ende 2012, gibt es für die Stadt Wolfhagen keine Steuerungsmöglichkeit bezüglich Flächen für Windenergie in ihrer Gemarkung. Die Gesamtfläche ist, wie in der Grafik des BI-Flugblattes dargestellt, gewissermaßen ‚Freiwild‘ für alle Investoren, die irgendwo Anlagen errichten wollen. Und dies ist natürlich auch das Hintertürchen für die Stadtwerke Wolfhagen, ihren ‚Bürger‘-Windpark auf dem Rödeser Berg im ‚BImSch-Verfahren‘ – ohne weitere Bürgerbeteiligung und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung – genehmigt zu bekommen.
Geradezu grotesk ist es, wenn Herr Bürgermeister Schaake hier feststellt, ‚Die Ziele der BI und der Stadt Wolfhagen seien damit im Grundsatz identisch …‘ – seit bereits drei Jahren fordert die BI, die Bürger Wolfhagens zu befragen, was aber seitens der Verwaltung immer abgelehnt wurde. Jetzt plötzlich ist ´Die Beteiligung der Bürger … ein wichtiger Teil des Verfahrens und werde unter anderem in Form der Zukunftskonferenz umgesetzt´.
Nun, wenigstens hat man wieder einen neuen Begriff dafür gefunden.
Nur zum Verständnis: Die Bürgerbeteiligung wird in dem nun erforderlichen Verfahren zur Aufstellung des ‚Sachlichen Teilflächennutzungsplanes‘ zwingend vorgeschrieben; sie ist keinesfalls eine ‚Erfindung‘ der Stadt Wolfhagen, wie es hier scheinen mag.
Geposted von Jens Kühle am 29. Dezember 2011