Aufklärung nicht erwünscht-Bürgermeister verhindert Akteneinsichtsausschuss
Mit dieser Dreistigkeit haben selbst wir nicht gerechnet: Bürgermeister Schaake legt Widerspruch gegen den Akteneinsichtsausschuss (AEA), der vom Wolfhager Stadtparlament einstimmig gefordert wurde, um den Skandal um die Nichtgenehmigung der Jahresabschlüsse 2014-2019 und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung aufzuklären, ein.
Während er ursprünglich nach eigenen Aussagen selbst an der Aufklärung des Skandals interessiert gewesen sein will, verhindert Schaake mit seinem Widerspruch eben diese. Die Begründung ist mehr als abenteuerlich: Angeblich kann sich ein Akteneinsichtsausschuss nur mit Vorgängen befassen, die abgeschlossen sind. Das sei aber nicht der Fall, weil ja die Abschlüsse nun neu erstellt werden.
Tatsächlich muss der Bürgermeister gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) Beschlüssen widersprechen, wenn sie gegen getendes Recht verstoßen. Gegen welches Gesetz der Beschluss zur Bildung des AEA verstößt, ließ Schaake in seiner Begründung offen. Auch bezüglich der fadenscheinigen Begründung findet sich nichts in der HGO.
Sehr dreist war auch der Hinweis des Bürgermeisters, dass der Stadtverordenetenversammlung es ja frei steht, Anfragen in der Angelegenheit zu stellen. Auf die Idee, dass er das Parlament von sich aus regelmäßig über die Situation informiert ist der Bürgermeister natürlich nicht gekommen.
Für uns ist klar: Wer nichts zu verbergen hat, kann auch nichts gegen einen AEA haben. Es soll Zeit gewonnen und Transparenz verhindert werden. Traurig aber wahr. Der AEA hätte unter Umständen Pflichtverletzungen des Bürgermeisters und eventuell auch der Kommunalaufsicht bzw. der Revision aufdecken können. Das ist natürlich nicht erwünscht. So funktioniert Demokratie in Wolfhagen!
Wie geht es nun weiter? Der AEA tritt erst dann zusammen, wenn die Jahresabschlüsse 2014-2019 neu aufgestellt worden sind, was aller Voraussicht nach nicht vor Mitte 2023 der Fall sein wird. Die Amtszeit des Bürgermeisters endet im Frühjahr 2023. Fragen? Bedauerlicherweise kann sich der Bürgermeister auf seine SPD verlassen, die zusammen mit den Grünen den Widerspruch des Bürgermeisters absegneten.
Wir lassen nicht locker und werden prüfen, ob der Widerspruch rechtens ist. Außerdem erlaubt die HGO auch noch weitere Maßnahmen durch das Parlaments, unter anderem die Erzwingung eines Disziplinarverfahrens.
Geposted von Jens Kühle am 4. März 2022