Umsetzung der Eigenkontrollverordnung (EKVO) 9. Januar 2011 in bzw. durch die Stadt Wolfhagen

Während andere Bundesländer die Umsetzung der EKVO vom 23. Juli 2010 aussetzen bzw. eine dringende Überarbeitung fordern, gilt sie bereits für Hessen und die Stadt Wolfhagen setzt sie im „vorauseilenden Gehorsam“ bereits zum 01.01.2012 um.
Die Neuerung beschert den Wolfhager Bürgern eine Gebührenerhöhung um 0,37 € je verbrauchtem m³ Frischwasser. Bei einem Verbrauch einer 4-köpfigen Familie von ca. 150 m³ belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf 55,50 €.
Diese zusätzlichen Einnahmen nutzt die Stadt dazu, einen weiteren Ingenieur (bis jetzt sind zwei bei der Stadt Wolfhagen beschäftigt) einzustellen (Jahreskosten ca. 70.000 Euro), der die Ergebnisse der Kanaluntersuchungen auf den Grundstücken der Bürger Wolfhagens auswerten soll. Schon in den Ausschusssitzungen hat sich das BWB vehement gegen diesen Beschluss gewehrt. Denn der Gesetzgeber hat mit der „Überwachung im Nachweisverfahren“ jedem Hauseigentümer die Möglichkeit eröffnet, eigenverantwortlich seine Zuleitungskanäle prüfen zu lassen.
Bis zum Jahr 2025 muss die Stadt Wolfhagen die Überprüfung aller Abwasserleitungen auch auf Privatgrundstücken veranlassen und die Durchführung kontrollieren. Dies gilt zunächst nicht für Gebäude, die nach 1996 gebaut wurden, denn „Gebäude die nach 1996 gebaut wurden, müssen laut EKVO erst nach Ablauf von 30 Jahren auf ihre Funktionalität und optische Dichtheit geprüft werden“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Uwe Nord. Mit der beschlossenen Regelung für Wolfhagen heißt das, der „Häuslebauer von 2007“ muss auf Grund des Solidaritätsprinzips viele Jahrzehnte die Gebühr mit bezahlen, obwohl er erst im Jahre 2037 der Stadt Wolfhagen einen Kontrollnachweis vorlegen müsste. Die Wolfhager Bürger sind nach Ansicht des BWB sicherlich in der Lage, die Funktionalität ihrer Kanäle selbst kontrollieren zu lassen und dieses nachzuweisen. Der gefasste Beschluss ist aber keine Vereinfachung, wie von den Befürwortern proklamiert, sondern eine Bevormundung, da die Stadt auch das Unternehmen, das die Kanaluntersuchungen vornimmt, festlegt.
„ Soviel Vertrauen muss man doch zu seinen Bürgern haben“, so das BWB. Rechnet man das Beispiel der o.g. 4-köpfigen Familie auf die Gesamtzeit der Gebührenerhebung hoch, so hat diese Familie bis zum Jahr 2025 satte 721,50 € bezahlt. Die Kosten für eine Überprüfung betragen aber pro Hausanschluss für die Kanaldokumentation bis zu 250 €. Die eventuellen Instandsetzungskosten, die nach der Untersuchung bei undichten Abwasserrohren fällig werden, fallen sowieso an. Neben der recht undurchsichtigen Verwendung der eingenommenen Gebühren wird davon auch der „beratende Ingenieur“ bezahlt. „Hier wird wieder einmal versucht, trotz katastrophaler Finanzsituation der Stadt Wolfhagen, Personalaufstockung durchzusetzen“, erklärt das BWB. Und das, obwohl noch gar nicht klar ist, wie die EKVO endgültig im Bundesland Hessen umgesetzt werden wird. (Informationen zur EKVO sind auch nachzulesen auf der Internetseite der Stadt Wolfhagen.)