Stavo, 26.04.2012: Gründung Tochtergesellschaft Stadtwerke

Sehr geehrte Damen und Herren,

was wir hier einmal wieder erleben, ist mittlerweile typisch für Wolfhagen: Es muss schnell gehen. Eine gründliche und kritische Auseinandersetzung mit den Sachthemen ist da nur hinderlich und deshalb nicht erwünscht, Herr Rühl will wieder einmal Fakten schaffen, Bürgermeister, CDU und SPD laufen blind hinterher.

Wir sollen heute die Pläne von Herrn Rühl und wem auch immer absegnen, eine Tochtergesellschaft zu gründen. Wir fragen uns: wofür?

Die Meinung von Herrn Rühl zu PV-Anlagen hat sich offensichtlich geändert: Während er bei der Einweihung des Solarparks in Niederelsungen am 21.12.2009 noch die hohe volkswirtschaftliche Belastung, hervorgerufen durch die hohe Vergütung kritisierte, will er nun, nachdem die Einspeisevergütungen erheblich gesenkt wurden, selbst einen Solarpark betreiben. Seltsam.

Die Begründungen, warum eine Tochtergesellschaft gegründet werden soll, sind dann doch sehr abenteuerlich:

  1. Die Eigenkapitalquote der Stadtwerke würde nicht belastet.

Entschuldigung, das ist vorsichtig ausgedrückt betriebswirtschaftlicher Nonsens. Die Beteiligung an anderen Gesellschaften ist bilanzierungspflichtig, kein Wirtschaftsprüfer   und kein Banker würden die ausgelagerten Risiken außer Acht lassen und in einem konsolidierten Abschluss der SW würde die durch die hohe Verschuldung der Tochtergesellschaft hervorgerufene Bilanzverlängerung, verbunden mit der gesunkenen EK-Quote sichtbar.

  1. Die anderen Geschäftsfelder (Strom und Wasser) ließen sich besser abgrenzen und unverändert kontrollieren.

In diesem Zusammenhang stellen sich uns 2 Fragen:

  1. Frage: Müssen wir jetzt damit rechnen, dass demnächst im Sinne einer besseren Abgrenzbarkeit auch Tochtergesellschaften für Strom und Wasser gegründet werden?
  2. Frage: Wird die Tochtergesellschaft gegründet, um sich der Kontrolle der städtischen Gremien zu entziehen? Oder warum wird die unveränderte Kontrolle der Geschäftsbereiche Strom und Wasser so betont?

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zusammenfasen:

Es besteht kein wirtschaftlicher Grund, eine Tochtergesellschaft zum Betrieb einer PV-Anlage zu gründen. Die kosten, die so eine Gründung mit sich bringt, sind sicher überschaubar, aber überflüssig. Welche persönlichen Gründe- für wen auch immer- mit dem Wunsch des Herrn Rühl für eine Gründung einer Tochtergesellschaft dafür sprechen, erschließt sich uns nicht und ist auch nicht relevant.

Das BWB lehnt deshalb diese Beschlussvorlage ab.