Lukrativer Nebenjob für Wolfhagens Kulturmanager in Altersteilzeit

Es ist seit einiger Zeit ein offenes Geheimnis innerhalb der Stadtverwaltung, dass es zwischen der Stadt Wolfhagen und dem bisherigen Kulturmanager – parallel zu seiner Freistellungsphase der Altersteilzeit, in der er auch nicht mehr in Wolfhagen wohnt – einen Honorarvertrag für organisatorische Tätigkeiten innerhalb des Kulturzeltvereins und für den Kulturladen gäbe.
Das BWB bat daher den Magistrat bzw. Herrn Bürgermeister Schaake in einer Anfrage zur kommenden Stadtverordnetenversammlung um Aufklärung grundsätzlicher Art hierüber (wieso wird ein Mitarbeiter der Verwaltung für Tätigkeiten innerhalb eines Vereins bezahlt?) sowie um Informationen zu Vertragsdetails (Laufzeit, Umfang der Tätigkeit und vereinbartes Honorar). Weiterhin baten wir um Auskunft zu dem entsprechenden Beschluss des Magistrats bzw. um Einsicht in das Protokoll der Magistratssitzung.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kunz lehnte es ab, diese Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtverordneten-versammlung zu setzen mit der Begründung, dass die Anfrage ‚direkte Belange‘ des Betroffenen beträfen, ‚die nicht Gegenstand einer öffentlichen Diskussion sein können‘ ‚Die Frage, ob mit Dritten Honorarverträge abgeschlossen werden können, läge darüber hinaus in der alleinigen Kompetenz des Magistrats.‘
Warum aber gibt es dann hierüber keinen Magistratsbeschluss ?
‚Das BWB ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit sehr wohl ein Interesse an der Darlegung von Honorarverträgen hat, die mit einem Mitarbeiter der Verwaltung, der sich in der passiven Phase der Altersteilzeit befindet, zusätzlich abgeschlossen werden und bei denen das Honorar über die gesetzlich festgelegte Zuverdienst-Grenze hinausgeht,‘ so Fraktionsvorsitzender Uwe Nord in seiner Stellungnahme und ergänzend fügt er an: ‚Interessant ist zudem die Frage, wieso ein Mitarbeiter der Stadt für Tätigkeiten in einem Verein (Kulturzelt) von der Stadt per Honorarvertrag vergütet wird, zumal dieser für ein erhebliches Defizit im vergangenen Jahr verantwortlich zeichnet, für das die Stadt nun erst einmal in Vorlage treten muss. Welcher Verein in Wolfhagen – außer dem ‚Verein Kulturzelt‘ – kommt denn sonst in den Genuss einer solchen Vergünstigung ?‘