WINDIGE AUSSICHTEN FÜR WOLFHAGEN

Werden Sie Mit-Eigentümer – Mit-Gestalter – Mit-Verdiener und zwar mit Rückenwind! Als BEG-Mitglied profitieren Sie persönlich !
So titelt die BEG Wolfhagen in Ihrem Werbeflyer, der im Januar allen Abrechnungen für das Jahr 2013 an Stromkunden der Stadtwerke Wolfhagen beilag.
Und weiter heißt es im Inneren des Flyers: „Der BEG gehören 25 Prozent der Stadtwerke Wolfhagen und als BEG-Mitglied sind Sie an ‚Ihren Stadtwerken‘ beteiligt. Sie bekommen Ihren Teil vom Gewinn des Unternehmens.“ (Bisher bestritten die großen Fraktionen immer vehement einen ‚Teilverkauf der Stadtwerke‘. „Es ist ja nur eine Kapitalerhöhung“)
Jetzt aber wissen es endlich alle Bürger Wolfhagens: ein Viertel der Stadtwerke, bisher eine 100-prozentige Tochter der Stadt, wurde an die BEG verkauft und ein Viertel des jeweiligen Gewinnes geht an die BEG. Eine Meisterleistung unseres Stadtwerkechefs und der Parlamentarier der großen Fraktionen, von denen natürlich einige BEG-Mitglied sind !
Versteht man das seitens der BEG unter ‚Steigerung der Wertschöpfung in der Region‘?
Doch wie sieht die Zukunft der BEG und deren Mitglieder aus ?
Im Dezember 2013 hat die BEG 3% auf den jeweils angelegten Betrag ausgeschüttet (sprach man nicht mal von 6 – 8 % …?) Im Klartext: Für einen Anteil von 500 Euro sind das für 2013 abzüglich Steuern etwa 12 Euro. Da es bisher nur eine Beteiligung an der Photovoltaik-Fläche bei Gasterfeld und bei WestfalenWind gibt und der ‚Rückenwind‘ am Rödeser Berg noch fraglich ist, sieht es mit der Dividende zukünftig nicht so rosig aus.
Gesetzt den Fall, der ‚Windpark Rödeser Berg‘ wird Realität – wie sieht es dann mit dessen Wirtschaftlichkeit aus angesichts der im Genehmigungsbescheid enthaltenen Abschaltzeiten für die Anlagen wegen der Fledermäuse ?
Die Auflage sieht vor, dass die Anlagen vom 15.03. bis 31.08. bei Windgeschwindigkeiten unter 6 m/s und vom 01.09. bis 31.10. bei Geschwindigkeiten unter 4,5 m/s jeweils ab einer Stunde vor Sonnenuntergang bis eine Stunde nach Sonnenaufgang abgeschaltet werden müssen.
Nach Einschätzung des BWB werden aufgrund der in der Baugenehmigung festgelegten Abschaltzeiten die versprochenen Renditen niemals erreicht werden können. Die aktuellen Pläne des Bundeswirtschaftministeriums, die eine erhebliche Einschränkung der Windenergieförderung vorsehen und die Tendenzen innerhalb der Bundes-SPD gegen Binnenlandstandorte für Windenergieanlagen machen deutlich, dass der Geschäftszweck der BEG nicht mehr zeitgemäß ist. „Die Gefahr, dass es den Mitgliedern der BEG ebenso ergeht, wie den derzeit von der Prokon-Pleite betroffenen Anlegern, ist bei den genannten Auflagen und Entwicklungen jedenfalls äußerst hoch“ befürchten die Mitglieder aus Fraktion und Vorstand des BWB.