EU-Kommission prüft Genehmigung: Bau des Windparks Rödeser Berg in Gefahr
Die Frage kann man eindeutig mit JA beantworten. Und das mit Recht.
Nicht nur, dass das gesamte Verfahren – angefangen mit der Aufstellung des ‚Sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft‘ als Voraussetzung zur Genehmigung bis hin zur Genehmigung nach BImSchG selbst – von Transparenz teilweise weit entfernt war, lagen im Januar 2012 ausreichend Stimmen für die Einleitung eines Bürgerentscheids vor.
Nur durch das Versprechen, die Genehmigung mit einer (auch von der EU geforderten) Umweltverträglichkeitsprüfung – UVP – zu beantragen, wurde seitens der Bürgerinitiative auf die Durchführung des Bürgerentscheids verzichtet.
Dann wird ganz schnell und kurz vor Weihnachten – ohne UVP-Durchführung – die Baugenehmigung erteilt und alle Forderungen, Einwände sowie Gutachten, die nicht durch die Planer erhoben waren, unberücksichtigt gelassen und teilweise sogar als unzutreffend zurückgewiesen.
Teilweise haarsträubend sind aber die Einschränkungen, die dann beim Bau und dem späteren Betrieb zu beachten und einzuhalten sind. Ein wirtschaftlicher Betrieb erscheint bei nächtlichen Abschaltzeiten voraussichtlich während einem Drittel der gesamten Betriebszeit pro Jahr nahezu ausgeschlossen. Dazu kommen Auflagen während der Bauphase, deren Möglichkeiten der Überwachung doch als sehr fragwürdig bezeichnet werden müssen.
Alles in Allem erscheint das, was mit diesem Projekt in Verbindung zu bringen ist, unklar, fragwürdig und im äußersten Maße windig – diesmal im wahrsten Sinne des Wortes.
Geposted von Jens Kühle am 1. März 2014